Hallo,
bei der Bewertung einer erdgeschossigen VStätt GK3 mit einem Versammlungsraum Grundfläche ca. 400qm und 400 zugelassenen Besuchern tritt bei der Lüftung eine Frage auf:
Die Lüftungseinheit (Umluft, Beheizung, Wärmerückgewinnung) soll in einem angrenzenden Raum augfgestellt werden. Die zugehörige Feuerstätte (Erdgas) befindet sich in einem anderen Raum. Die Frage ist nun, ob es
a) Anforderungen an die Wand zwischen Lüftungseinheit und Versammlungsraum gibt und
b) ob Wanddurchführungen durch diese Wand Brandschutzklkappen und/oder Rauchschutzklappen haben müssen und
c) ob es eine automatische Abschaltung bei Auftretten von Rauch in Zu- und Umluft geben muss.
Die Lüftungseinheit versorgt ausschließlich
Fall I) nur den Versammlungsraum
Fall II) den Versammlungsraum und einen als Flur ausgebildeten Rettungsweg ins Freie.
Eine interne Diskussion ergab, dass es
a) mit vermutlich ja [nach LüAR nein, nach VStätt ja]
b) mit ? [die Meinungen gehen hier wiet auseinader]
c) mit ja
zu beantworten ist.
Zusatz:
Ein Gedankenspiel, ob die Lüftungseinheit in der Halle ohne jeglichen Brandschutz an die Decke montiert werden kann. Feuerstätte aber weiterhin abgetrennt in eigenem Raum.
Marco Schramm
Rheinland-Pfalz